Kuratorium

Aus § 4 der Satzung des KFU:

(1) Dem Kuratorium gehören an:
a)die zuständige theologische Dezernentin oder der zuständige theologische Dezernent des Kirchenamtes als Vorsitzende oder Vorsitzender
b)eine Dozentin oder ein Dozent, die oder der auf Vorschlag der Konferenz der Dozentinnen und Dozenten durch das Kirchenamt für die Dauer von vier Jahren berufen wird,
c)eine Absolventin oder ein Absolvent des KFU, die oder der auf Vorschlag der Studienleitung vom Kirchenamt für die Dauer von vier Jahren berufen wird,
d)je eine Vertreterin oder ein Vertreter der beteiligten Kirchen.

derzeitige Besetzung des Kuratoriums:

OKR Christoph Hartmann (EKM, Vorsitzender)
N.N. (Dozent/in)
Andrea Szameitat (Absolven­tInnensprecherin)
KP Joachim Liebig (EVLKA)
OKR Karl-Ludwig Ihmels (EVLKS)
OKR Dr. Christoph Vogel (EKBO)
KR Christian Fuhrmann (EKM)

mit beratender Stimme:
Pfr. Dr. Achim Detmers (Rektor KFU)
Pfr. Michael Markert (StL KFU)
N.N. (StL KFU)